



{"id":127,"date":"2017-06-12T11:24:11","date_gmt":"2017-06-12T09:24:11","guid":{"rendered":"https:\/\/klaas.com\/?page_id=127"},"modified":"2017-07-20T09:08:57","modified_gmt":"2017-07-20T07:08:57","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/klaas.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]<\/p>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p><strong>Stand 20.08.2012<\/strong><\/p>\n<h2>Einkaufsbedingungen<\/h2>\n<p><strong>\u00a0\u00a71 Bestellungen<\/strong><\/p>\n<p>Nur schriftliche Bestellungen sind g\u00fcltig. Zus\u00e4tzliche oder abweichende Vereinbarungen und\/oder Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten sind nur g\u00fcltig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind; derartige Klauseln in Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten, die den Regelungen dieser Einkaufsbedingungen nicht entgegenstehen, gelten f\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis erg\u00e4nzend. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Auftr\u00e4ge.<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u00a72 Auftragsbest\u00e4tigung <\/strong><\/p>\n<p>Jede Bestellung ist vom Lieferanten unter verbindlicher Angabe von Preis und Lieferzeit schriftlich zu best\u00e4tigen. Wir behalten uns einen Widerruf der Bestellung vor, falls eine Best\u00e4tigung innerhalb von 8 Tagen nicht vorliegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Liefergegenstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer gew\u00e4hrleistet, dass der Liefergegenstand den anerkannten Regeln der Technik, dem Ger\u00e4tesicherheitsgesetz, den berufsgenossenschaftlichen und sonstigen einschl\u00e4gigen Sicherheits- und Unfallverh\u00fctungsvorschriften entspricht.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Arbeiten im Betrieb<\/strong><\/p>\n<p>Sofern mit der Lieferung eine Montage der Bauleistung verbunden ist, gelten zus\u00e4tzlich unsere Montage-\/Reparaturbedingungen bzw. Bedingungen f\u00fcr Bauleistungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Lieferzeit<\/strong><\/p>\n<p>Die Lieferzeit ist einzuhalten. Wir sind berechtigt, die Ausf\u00fchrung der Lieferung f\u00fcr einen zumutbaren Zeitraum unterbrechen zu lassen. In diesem Fall wird die Lieferzeit um den Zeitraum der Unterbrechung verl\u00e4ngert. Sobald der Lieferant erkennt, dass die Lieferung ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig durchgef\u00fchrt werden kann, hat er dies unverz\u00fcglich unter Angabe der Gr\u00fcnde und der vermutlichen Dauer der Verz\u00f6gerung mitzuteilen. Kann sich der Lieferant nicht auf ein anerkanntes Hindernis berufen, so k\u00f6nnen wir f\u00fcr die erste volle Woche der Termin\u00fcberschreitung eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,5 % des gesamten sich aus der Bestellung errechneten Preises verlangen. Dieser Satz erh\u00f6ht sich f\u00fcr jede vollendete Woche der Verz\u00f6gerung um 1,15fache der Vertragsstrafe f\u00fcr die vorangegangene Woche. Die Vertragsstrafe ist \u2013 unbeschadet weitergehender Anspr\u00fcche aus Verzug \u2013 auf maximal 5 % des vereinbarten Kaufpreises beschr\u00e4nkt. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist berechtigt uns, ohne in Verzug und Nachfristsetzung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Anspr\u00fcche auf Ersatz eines weiteren uns entstandenen Schadens \u2013 neben der vorerw\u00e4hnten Vertragsstrafe \u2013 sind dann nicht ausgeschlossen, wenn den Lieferanten an der Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist ein Verschulden trifft.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>Zahlung erfolgt nach Eingang der Lieferung und Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder nach 30 Tagen netto.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung betr\u00e4gt zwei Jahre nach \u00dcbergabe, sofern eine Abnahme stattgefunden hat, zwei Jahre nach dieser. Sie beginnt f\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, die in unserem Werk zu montieren sind, mit der Fertigstellung der Montage, die dem Lieferanten unverz\u00fcglich mitzuteilen ist; soweit ein Probelauf vereinbart ist, beginnt sie, sobald dieser durchgef\u00fchrt ist, der ebenfalls dem Lieferanten mitzuteilen ist. In den sonstigen F\u00e4llen beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist mit Eingang des Liefergegenstandes in unserem Werk. Durch schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge wird die Gew\u00e4hrleistungsfrist unterbrochen; die Unterbrechung endet, sobald der Lieferer die Gew\u00e4hrleistung schriftlich ablehnt. Der Lieferer verzichtet auf den Einwand der versp\u00e4teten M\u00e4ngelr\u00fcge, mit Ausnahme von offenkundigen M\u00e4ngeln. In dringenden F\u00e4llen sind wir berechtigt, die M\u00e4ngel selbst zu beseitigen oder von Dritten beseitigen zu lassen und Ersatz f\u00fcr die erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Mit der Beseitigung des Mangels oder der Neulieferung beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist hinsichtlich des nachgebesserten bzw. neu gelieferten Teils des Liefergegenstandes erneut. Der Lieferant stellt uns von Anspr\u00fcchen aus der Produzentenhaftung frei, soweit er nicht nachweist, dass er f\u00fcr den die Haftung ausl\u00f6senden Fehler nicht einzustehen hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n<p>Der Lieferant hat die Bestellung als Gesch\u00e4ftsgeheimnis zu betrachten und demgem\u00e4\u00df vertraulich zu behandeln. Unsere Angaben sowie Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Werkzeuge, usw., die wir dem Lieferer \u00fcberlassen haben oder die dieser nach unseren Angaben angefertigt hat, d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere Zwecke verwendet, vervielf\u00e4ltigt oder Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind uns auf Verlangen vollst\u00e4ndig und unverz\u00fcglich herauszugeben.<\/p>\n<p>Es ist dem Lieferanten nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet, bei der Werbung in irgendeiner Form auf die mit uns bestehende Gesch\u00e4ftsverbindung Bezug zu nehmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Abtretungsverbot<\/strong><\/p>\n<p>Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen an Dritte ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung abzutreten, mit Ausnahme der Abtretung der Kaufpreisforderung an seine aus den Gesch\u00e4ftsunterlagen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hervorgehende Hausbank.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Gesch\u00e4ft mit uns ergeben, gilt f\u00fcr beide Parteien f\u00fcr die Lieferung und Zahlung Ascheberg als Erf\u00fcllungsort und L\u00fcdinghausen als Gerichtsstand. F\u00fcr Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess ist ebenfalls L\u00fcdinghausen als Gerichtsstand g\u00fcltig. Anstelle des Amtsgerichts L\u00fcdinghausen tritt ggf. das Landgericht M\u00fcnster.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Sonstiges<\/strong><\/p>\n<p>Die Geltung des Einheitlichen Gesetzes \u00fcber den Abschluss von internationalen Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber bewegliche Sachen vom 17.07.1973 (BGBII856-EKAG) wird ausgeschlossen. Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht.<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Sollte gegenw\u00e4rtig oder zuk\u00fcnftig eine Vereinbarung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchf\u00fchrbarkeit verlieren, so wird dadurch nicht die G\u00fcltigkeit seiner \u00fcbrigen Vereinbarungen ber\u00fchrt.<\/p>\n<h2>Gebrauchtmaschinen &#8211; Garantiebedingungen<\/h2>\n<p><strong>\u00a71 Dauer der Garantie<\/strong><\/p>\n<p>Auf Neuger\u00e4te w\u00e4hren wir, ab dem Zeitpunkt der Rechnungslegung eine Garantie von 12 Monaten. Alle Gebrauchtger\u00e4te werden grunds\u00e4tzlich unter Ausschluss jeglicher Sachm\u00e4ngelhaftung \u2013 das bedeutet ohne jegliche Gew\u00e4hrleistung \u2013 verkauft. Wenn entsprechend vereinbart, leisten wir ab dem Zeitpunkt der Rechnungslegung eines Gebrauchtger\u00e4tes eine freiwillige Gebrauchtmaschinen-Garantie von 6 Monaten. Grundlage ist das entsprechende Rechnungsdatum.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Voraussetzungen \/ Garantieanspruch<\/strong><\/p>\n<p>Das Ger\u00e4t muss auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Der Garantieanspruch besteht nur f\u00fcr Sch\u00e4den am Vertragsgegenstand selbst. Kein Garantieanspruch besteht bei Verbrauchsmitteln (z. B. Sicherungen, Batterien, Leuchtmittel, Verschlei\u00dfteile etc.). Die Erstattung von Aufwendungen f\u00fcr Aus- und Einbau, \u00dcberpr\u00fcfung entsprechender Teile, sowie Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie ausgeschlossen. Durch die Inanspruchnahme der Garantie verl\u00e4ngert sich die Garantie nicht. Noch setzt sie eine neue Garantiefrist im Lauf. Im Falle des Weiterverkaufs oder anderweitigem Wechsel des Eigent\u00fcmers l\u00e4uft die Garantie f\u00fcr die noch verbleibende Restzeit weiter. Der Kunde ist verpflichtet, den Mangel unverz\u00fcglich nach Feststellung schriftlich zu melden.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Leistung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Dauer der Garantie beseitigen wir alle M\u00e4ngel am Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zur\u00fcck zu f\u00fchren sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware nachzubessern oder einen Minderwert zu ersetzen. Bei gebrauchten Ger\u00e4ten sind wir ausdr\u00fccklich berechtigt, fehlerhafte Teile auch durch gebrauchte Ersatzteile zu ersetzen. Diese gebrauchten Ersatzteile d\u00fcrfen jedoch nicht \u00e4lter sein, als das Gesamtger\u00e4t in sich. Die Garantiepflicht wird nicht ausgel\u00f6st durch geringf\u00fcgige Abweichungen der Soll-Beschaffenheit, die f\u00fcr die Wert- und Gebrauchstauglichkeit des Ger\u00e4tes unerheblich sind.<\/p>\n<p>Ausgeschlossen sind Sch\u00e4den\/M\u00e4ngel durch:<\/p>\n<ul>\n<li>unsachgem\u00e4\u00dfe Inbetriebnahme, Bedienung und Transport<\/li>\n<li>\u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse wie Feuer, Wasser und h\u00f6here Gewalt<\/li>\n<li>Besch\u00e4digungen durch Unfall, Fall und Sto\u00df<\/li>\n<li>fahrl\u00e4ssige oder mutwillige Zerst\u00f6rung<\/li>\n<li>normale Abnutzung, Betriebsstoffe oder Wartungsmangel<\/li>\n<li>Reparatur oder Pr\u00fcfung durch nicht qualifizierte Personen und dadurch resultierende Folgesch\u00e4den<\/li>\n<li>Entfernen oder Unkenntlichmachen der Serien- oder Fahrgestell-Nummern<\/li>\n<li>Reparatur, Umbau und Ausbau gebrauchter Gegenst\u00e4nde<\/li>\n<\/ul>\n<p>Jeglicher Garantieanspruch erlischt wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>Wartungen, Pr\u00fcfungen, oder Servicearbeiten von Personal durchgef\u00fchrt werden, die nicht von Klaas autorisiert wurden.<\/li>\n<li>vorgeschriebene Wartungs- und Pr\u00fcfintervalle nicht eingehalten oder n\u00f6tige Reparaturen nicht durchgef\u00fchrt wurden.<\/li>\n<li>Teile fremder Herkunft wurden.<\/li>\n<li>Verplombungen gel\u00f6st, Einstellwerte ver\u00e4ndert oder technische \u00c4nderungen vorgenommen wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 4 Sonstiges<\/strong><\/p>\n<p>Garantieleistungen, die das Tr\u00e4gerfahrzeug betreffen, m\u00fcssen \u00fcber den jeweiligen Hersteller abgewickelt werden und sind von der Einhaltung deren Garantiebestimmungen abh\u00e4ngig. Somit empfehlen wir Ihnen regelm\u00e4\u00dfige Wartungen in den Vertragswerkst\u00e4tten der Hersteller und die vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen bei den bekannten Pr\u00fcfstellen durchf\u00fchren zu lassen. Des Weiteren gelten die AGBs des Unternehmens.<\/p>\n<h2>Reparatur\/Montagebedingungen<\/h2>\n<p><strong>\u00a71 Vertragsschluss, Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung vor, so ist diese f\u00fcr den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur\/Montage ma\u00dfgebend. Nebenabreden und Vertrags\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des Auftragnehmers. Ist der Reparatur-\/Montagegegenstand nicht vom Auftragnehmer geliefert, so hat der Kunde\/Besteller auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen; sofern den Auftragsnehmer kein Verschulden trifft, stellt der Kunde\/Besteller den Auftragnehmer von evtl. Anspr\u00fcchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten frei.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Nicht durchf\u00fchrbare Reparatur\/Montage<\/strong><\/p>\n<p>Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden\/Besteller in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur\/Montage trotz vorliegendem Auftrag des Kunden\/Bestellers aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht durchgef\u00fchrt werden kann, insbesondere weil der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, der Kunde\/Besteller den vereinbarten Termin schuldhaft vers\u00e4umt hat, der Vertrag w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung gek\u00fcndigt worden ist. Der Reparatur-\/Montagegegenstand braucht nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden\/Bestellers gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zur\u00fcckversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.<\/p>\n<p>Bei nicht durchf\u00fchrbarer Reparatur\/Montage haftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr Sch\u00e4den am Reparatur-\/Montagegegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Reparatur-\/Montagegegenstand selbst entstanden sind, gleichg\u00fcltig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde\/Besteller beruft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.<\/p>\n<p>Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer \u2013 au\u00dfer in den F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter \u2013 nur f\u00fcr den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Kostenangaben, Kostenvoranschlag<\/strong><\/p>\n<p>Soweit m\u00f6glich, wird dem Kunden\/Besteller bei Vertragsabschluss der voraussichtliche Reparatur-\/Montagepreis angegeben, andernfalls kann der Kunde\/Besteller Kostengrenzen setzen. Kann die Reparatur\/Montage zu diesen Kosten nicht durchgef\u00fchrt werden oder h\u00e4lt der Auftragnehmer w\u00e4hrend der Reparatur\/Montage die Ausf\u00fchrung zus\u00e4tzlicher Arbeiten f\u00fcr notwendig, so ist das Einverst\u00e4ndnis des Kunden\/Bestellers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 15 % \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<p>Wird vor der Ausf\u00fchrung der Reparatur\/Montage ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisans\u00e4tzen gew\u00fcnscht, so ist dies vom Kunden\/Besteller ausdr\u00fccklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die zur Angabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Kunden\/Besteller nicht berechnet, soweit sie bei der Durchf\u00fchrung der Reparatur\/Montage verwertet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Preis und Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Bei der Berechnung der Reparatur\/Montage sind die Preise f\u00fcr verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise f\u00fcr Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten unter Anwendung der jeweils g\u00fcltigen Spesenpauschbetr\u00e4ge f\u00fcr das In- und Ausland jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur\/Montage aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgef\u00fchrt, so gen\u00fcgt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Reparatur\/Montagebedingungen sowie Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuf\u00fchren sind. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he zus\u00e4tzlich zu Lasten des Kunden\/Bestellers berechnet. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens des Auftragnehmers und eine Beanstandung seitens des Kunden\/Bestellers m\u00fcssen schriftlich sp\u00e4testens vier Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Die Zahlung ist bei Abnahme und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung ohne Skonto zu leisten. Die Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenanspr\u00fcche des Kunden ist nicht statthaft, es sei denn, diese werden anerkannt oder sind rechtskr\u00e4ftig festgestellt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitwirkung und technische Hilfeleistung des Kunden\/Bestellers bei Reparatur\/Montage au\u00dferhalb des Werkes des Auftragnehmers<\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde\/Besteller hat das Reparatur-\/Montagepersonal bei der Durchf\u00fchrung der Reparatur\/Montage auf seine Kosten zu unterst\u00fctzen. Der Kunde\/Besteller hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Reparatur-\/Montageplatz notwendigen speziellen Ma\u00dfnahmen zu treffen. Er hat auch den Reparatur-\/Montageleiter \u00fcber bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese f\u00fcr das Reparatur-\/Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Auftragnehmer von Verst\u00f6\u00dfen des Reparatur-\/Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Reparatur-\/Montageleiter den Zutritt zur Reparatur-\/Montagestelle verweigern. Der Kunde\/Besteller ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere zu: Bereitstellung der notwendigen geeigneten Hilfskr\u00e4fte in der f\u00fcr die Reparatur\/Montage erforderlichen Zahl und f\u00fcr die erforderliche Zeit; die Hilfskr\u00e4fte haben die Weisungen des Reparatur-\/Montageleiters zu befolgen. Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt f\u00fcr die Hilfskr\u00e4fte keine Haftung. Ist durch die Hilfskr\u00e4fte ein Mangel oder Schaden aufgrund von Weisungen des Reparatur-\/Montageleiters entstanden, so gelten die Regelungen der Abschnitte \u00a7 10 und \u00a7 11 entsprechend.<\/p>\n<p>b) Vornahme aller Bau-, Bettungs- und Ger\u00fcstarbeiten einschlie\u00dflich Beschaffung der notwendigen Baustoffe.<\/p>\n<p>c) Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge sowie der erforderlichen Bedarfsgegenst\u00e4nde und -stoffe.<\/p>\n<p>d) Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser, einschlie\u00dflich der erforderlichen Anschl\u00fcsse.<\/p>\n<p>e) Bereitstellung notwendiger, trockener und verschlie\u00dfbarer R\u00e4ume f\u00fcr die Aufbewahrung des Werkzeugs des Reparatur-\/Montagepersonals.<\/p>\n<p>f) Schutz der Reparatur-\/Montagestelle und -materialien vor sch\u00e4dlichen Einfl\u00fcssen jeglicher Art, Reinigen der Reparatur-\/Montagestelle.<\/p>\n<p>g) Bereitstellung geeigneter, diebessicherer Aufenthaltsr\u00e4ume und Arbeitsr\u00e4ume (mit Beheizung, Beleuchtung, Waschgelegenheit, sanit\u00e4rer Einrichtung) und Erster Hilfe f\u00fcr das Reparatur-\/Montagepersonal.<\/p>\n<p>h) Bereitstellung der Materialien und Vornahme aller sonstigen Handlungen, die zur Einregulierung des Reparatur-\/Montagegegenstandes und zur Durchf\u00fchrung einer vertraglich vorgesehenen Erprobung notwendig sind.<\/p>\n<p>Die technische Hilfeleistung des Kunden\/Bestellers muss gew\u00e4hrleisten, dass die Reparatur\/Montage unverz\u00fcglich nach Ankunft des Reparatur-\/Montagepersonals begonnen und ohne Verz\u00f6gerung bis zur Abnahme durch den Kunden\/Besteller durchgef\u00fchrt werden kann. Soweit besondere Pl\u00e4ne oder Anleitungen des Auftragnehmers erforderlich sind, stellt dieser sie dem Kunden\/Besteller rechtzeitig zur Verf\u00fcgung. Kommt der Kunde\/Besteller seinen Pflichten nicht nach, so ist der Auftragnehmer nach Ank\u00fcndigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden\/Besteller obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Im \u00dcbrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Anspr\u00fcche des Auftragnehmers unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Transport und Versicherung bei Reparatur\/Montage im Werk des Auftragnehmers<\/strong><\/p>\n<p>Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird ein auf Verlangen des Kunden\/Bestellers durchgef\u00fchrter An- und Abtransport des Reparatur-\/Montagegegenstandes \u2013 einschlie\u00dflich einer etwaigen Verpackung und Verladung \u2013 auf seine Rechnung durchgef\u00fchrt, andernfalls wird der Reparatur-\/Montagegegenstand von Kunden\/Besteller auf seine Kosten beim Auftragnehmer angeliefert und nach Durchf\u00fchrung der Reparatur\/Montage beim Auftragnehmer durch den Kunden\/Besteller wieder abgeholt.<\/p>\n<p>Der Kunde\/Besteller tr\u00e4gt die Transportgefahr.<\/p>\n<p>Auf Wunsch des Kunden\/Bestellers wird auf seine Kosten der Hin- und ggf. der R\u00fccktransport gegen die versicherbaren Transportgefahren, z.B. Diebstahl, Bruch, Feuer, versichert. W\u00e4hrend der Reparatur-\/Montagezeit im Werk des Auftragnehmers besteht kein Versicherungsschutz. Der Kunde\/Besteller hat f\u00fcr die Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsschutzes f\u00fcr den Reparatur-\/Montagegegenstand z.B. hinsichtlich Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Maschinenbruchversicherung zu sorgen. Nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden\/Bestellers kann Versicherungsschutz f\u00fcr diese Gefahren besorgt werden. Bei Verzug des Kunden\/Bestellers mit der \u00dcbernahme kann der Auftragnehmer f\u00fcr Lagerung in seinem Werk Lagergeld berechnen. Der Reparatur-\/Montagegegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahr der Lagerung gehen zu Lasten des Kunden\/Bestellers.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Reparatur-\/Montagefrist<\/strong><\/p>\n<p>Die Angaben \u00fcber die Reparatur-\/Montagefristen beruhen auf Sch\u00e4tzungen und sind daher nicht verbindlich. Die Vereinbarungen einer verbindlichen Reparatur-\/Montagefrist, die schriftlich als verbindlich bezeichnet sein muss, kann der Kunde\/Besteller erst dann verlangen, wenn der Umfang der Arbeiten genau feststeht. Die verbindliche Reparatur-\/Montagefrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Reparatur-\/Montagegegenstand zur \u00dcbernahme durch den Kunden\/Besteller, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zu deren Vornahme, bereit ist. Bei sp\u00e4ter erteilten Zusatz- und Erweiterungsauftr\u00e4gen oder bei notwendigen zus\u00e4tzlichen Reparatur-\/Montagearbeiten verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Reparatur-\/Montagefrist entsprechend hilfsweise angemessen. Verz\u00f6gert sich die Reparatur\/Montage durch Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie den Eintritt von Umst\u00e4nden, die vom Auftragnehmer nicht verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung der Reparatur\/Montage von erheblichem Einfluss sind, eine entsprechende, hilfsweise angemessene Verl\u00e4ngerung der Reparatur-\/Montagefrist ein; dies gilt auch dann, wenn solche Umst\u00e4nde eintreten, nachdem der Auftragnehmer in Verzug geraten ist. Erw\u00e4chst dem Kunden\/Besteller infolge Verzuges des Auftragnehmers ein Schaden, so ist er berechtigt, eine Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen; diese betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 %, im ganzen aber h\u00f6chstens 5 % vom Reparatur-\/Montagepreis f\u00fcr denjenigen Teil des vom Auftragnehmer zu reparierenden\/montierenden Gegenstandes, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig benutzt werden kann. Gew\u00e4hrt der Kunde\/Besteller dem in Verzug befindlichen Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle \u2013 mit der ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Reparatur-\/Montagearbeit ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Kunde\/Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum R\u00fccktritt berechtigt. Weitere Anspr\u00fcche bestehen \u2013 unbeschadet \u00a7 11.3 \u2013 nicht.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Kunde\/Besteller ist zur Abnahme der Reparatur-\/Montagearbeit verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine etwa vertraglich vorgesehene Erprobung des Reparatur-\/Montagegegenstandes stattgefunden hat. Erweist sich die Reparatur\/Montage als nicht vertragsgem\u00e4\u00df, so ist der Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels Reparatur\/Montagebedingungen verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel f\u00fcr die Interessen des Kunden\/Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden\/Besteller zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde\/Besteller die Abnahme nicht verweigern, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdr\u00fccklich anerkennt.<\/p>\n<p>2. Verz\u00f6gert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Reparatur\/Montage als erfolgt.<\/p>\n<p>3. Mit der Abnahme entf\u00e4llt die Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr erkennbare M\u00e4ngel, soweit sich der Kunde\/Besteller nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Eigentum an allen verwendeten Zubeh\u00f6r-, Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparatur-\/Montagevertrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen k\u00f6nnen getroffen werden. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Reparatur-\/Montagevertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur-\/Montagegegenstandes des Kunden\/Bestellers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparatur-\/Montagegegenstand in Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Gew\u00e4hrleistung, M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<p>1. Nach Abnahme der Reparatur\/Montage haftet der Auftragnehmer f\u00fcr M\u00e4ngel der Reparatur\/Montage, zu denen auch das Fehlen ausdr\u00fccklich zugesicherter Eigenschaften geh\u00f6rt, die innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme auftreten, unter Ausschluss aller anderen Anspr\u00fcche des Kunden\/Bestellers unbeschadet \u00a7 6 und \u00a7 11 in der Weise, dass er die M\u00e4ngel zu beseitigen hat. Der Kunde\/Besteller hat einen festgestellten Mangel unverz\u00fcglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.<\/p>\n<p>2. Die Frist f\u00fcr die M\u00e4ngelhaftung wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Ausfallzeit des Reparatur-\/Montagegegenstandes verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>3. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel f\u00fcr die Interessen des Kunden\/Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden\/Besteller zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bez\u00fcglich der vom Kunden\/Besteller beigestellten Teile.<\/p>\n<p>4. Bei etwa seitens des Kunden\/Bestellers oder Dritter unsachgem\u00e4\u00df ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr die darauf entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei der Auftragnehmer sofort zu verst\u00e4ndigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde\/Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.<\/p>\n<p>5. Von den durch die Ausbesserung entstehenden unmittelbaren Kosten tr\u00e4gt der Auftragnehmer \u2013 soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt \u2013 die Kosten des Ersatzst\u00fcckes einschlie\u00dflich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Monteure und Hilfskr\u00e4fte. Im \u00dcbrigen tr\u00e4gt der Kunde\/Besteller die Kosten.<\/p>\n<p>6. L\u00e4sst der Auftragnehmer eine ihm gestellt angemessene Nachfrist f\u00fcr die M\u00e4ngelbeseitigung durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde\/Besteller ein Minderungsrecht. Das Minderungsrecht des Kunden\/Bestellers besteht auch in sonstigen F\u00e4llen des Fehlschlagens der M\u00e4ngelbeseitigung. Nur wenn die Reparatur\/Montage trotz der Minderung f\u00fcr den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde\/Besteller nach Ank\u00fcndigung den Vertrag r\u00fcckg\u00e4ngig machen.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Sonstige Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss<\/strong><\/p>\n<p>1. Werden Teile des Reparatur-\/Montagegegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers besch\u00e4digt, so hat der Auftragnehmer diese nach seiner Wahl auf seine Kosten zu reparieren oder neu zu liefern. Die Ersatzpflicht beschr\u00e4nkt sich der H\u00f6he nach auf den vertraglichen Reparatur-\/Montagepreis. Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 11.3 entsprechend.<\/p>\n<p>2. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der Reparatur-\/Montagegegenstand vom Kunden\/Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausf\u00fchrung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgen Vorschl\u00e4gen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen \u2013 insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung des Reparatur-\/Montagegegenstandes \u2013 nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des Kunden\/Bestellers die Regelungen der Abschnitte \u00a7 10 und \u00a7 11.1 und \u00a7 11.3 entsprechend. Der Kunde\/Besteller kann \u00fcber die ihm in diesen Bestimmungen zugestandenen Anspr\u00fcche hinaus keine Ersatzanspr\u00fcche, insbesondere keine Anspr\u00fcche auf Schadenersatz, auch nicht aus au\u00dfervertraglicher Handlung, oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile, die mit der Reparatur\/Montage zusammenh\u00e4ngen, gegen den Auftragnehmer geltend machen, gleichg\u00fcltig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.<\/p>\n<p>Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer \u2013 au\u00dfer in den F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter \u2013 nur f\u00fcr den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den F\u00e4llen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der Reparatur\/Montage f\u00fcr Personensch\u00e4den oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdr\u00fccklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden\/Besteller gegen Sch\u00e4den, die nicht am Reparatur-\/Montagegegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>Alle Anspr\u00fcche des Kunden\/Bestellers \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer \u2013 verj\u00e4hren in 12 Monaten. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche nach Abschnitt \u00a7 11 gelten die gesetzlichen Fristen. Erbringt der Auftragnehmer die Reparatur-\/Montagearbeiten an einem Bauwerk und verursacht er dadurch Mangelhaftigkeiten, gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen.<\/p>\n<p><strong>\u00a713 Ersatzleistung des Kunden<\/strong><\/p>\n<p>Werden bei Reparatur-\/Montagearbeiten au\u00dferhalb des Werkes des Auftragnehmers ohne Verschulden des Auftragnehmers die von ihm gestellten Vorrichtungen oder Werkzeuge auf dem Reparatur-\/Montageplatz besch\u00e4digt oder geraten sie ohne sein Verschulden in Verlust, so ist der Kunde\/Besteller zum Ersatz dieser Sch\u00e4den verpflichtet. Sch\u00e4den, die auf normale Abnutzung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, bleiben au\u00dfer Betracht.<\/p>\n<p><strong>\u00a714 Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist, wenn der Kunde\/Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Auftragnehmers zust\u00e4ndig. Der Auftragnehmer kann auch das Gericht, das f\u00fcr seine mit der Reparatur\/Montage betraute Zweigniederlassung zust\u00e4ndig ist, oder das f\u00fcr den Kunden\/Besteller zust\u00e4ndige Gericht anrufen. Es gilt ausschlie\u00dflich das ma\u00dfgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p><strong>\u00a715 Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Sollte gegenw\u00e4rtig oder zuk\u00fcnftig eine Vereinbarung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchf\u00fchrbarkeit verlieren, so wird dadurch nicht die G\u00fcltigkeit seiner \u00fcbrigen Vereinbarungen ber\u00fchrt<\/p>\n<h2>Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h2>\n<p><strong>\u00a71 Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt \u2013 mangels besonderer Vereinbarung \u2013 mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers zustande. F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers ma\u00dfgebend. Im Falle eines Angebotes des Lieferers mit zeitlicher Bindung und fristgem\u00e4\u00dfer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbest\u00e4tigung vorliegt. Nebenabreden und \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des Lieferers.<\/p>\n<p>Der Lieferer beh\u00e4lt sich an Mustern, Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen u.\u00e4. Informationen k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Preis und Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, unverpackt, frei verladen, ohne Transportversicherung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he dazu. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug \u00e0 Konto des Lieferers zu leisten, und zwar 1\/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbest\u00e4tigung, 1\/3 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahr\u00fcbergang. Das Recht, Zahlungen zur\u00fcckzuhalten oder mit Gegenanspr\u00fcchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Lieferzeit, Lieferverz\u00f6gerung<\/strong><\/p>\n<p>Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien gekl\u00e4rt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erf\u00fcllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit entsprechend, hilfsweise angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verz\u00f6gerungen teilt der Lieferer sobald als m\u00f6glich mit. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist \u2013 au\u00dfer bei berechtigter Abnahmeverweigerung \u2013 der Abnahmetermin ma\u00dfgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verz\u00f6gerung entstandenen Kosten berechnet.<\/p>\n<p>Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf h\u00f6here Gewalt, auf Arbeitsk\u00e4mpfe oder sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zur\u00fcckzuf\u00fchren, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit entsprechend. Der Lieferer wird dem Bestellter den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde mitteilen. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahr\u00fcbergang endg\u00fcltig unm\u00f6glich wird. Der Besteller kann dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausf\u00fchrung eines Teils der Lieferung unm\u00f6glich wird, und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unverm\u00f6gen des Lieferers. Im \u00dcbrigen gilt Abschnitt \u00a7 7.2. Tritt die Unm\u00f6glichkeit oder das Unverm\u00f6gen w\u00e4hrend des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller f\u00fcr diese Umst\u00e4nde allein oder weit \u00fcberwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.<\/p>\n<p>Kommt der Lieferer in Verzug und erw\u00e4chst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 %, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann. Setzt der Besteller dem Lieferer \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle \u2013 nach F\u00e4lligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum R\u00fccktritt berechtigt. Weitere Anspr\u00fcche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach Abschnitt \u00a7 7.2 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>Die Gefahr geht auf den Besteller \u00fcber, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung \u00fcbernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Sie muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchgef\u00fchrt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umst\u00e4nden, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller \u00fcber. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschlie\u00dfen, die dieser verlangt. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit f\u00fcr den Besteller zumutbar.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Lieferer beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.<\/p>\n<p>Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Sch\u00e4den zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller tritt schon jetzt seine Anspr\u00fcche aus diesen Versicherungsvertr\u00e4gen f\u00fcr den Zeitraum bis zum Eigentums\u00fcbergang an den Lieferer ab. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder ver\u00e4u\u00dfern, verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat er den Lieferer unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur R\u00fccknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Lieferer den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zur\u00fcckgetreten ist. Der Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Lieferer vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die sofortige R\u00fcckgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel der Lieferung leistet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche \u2013 vorbehaltlich Abschnitt \u00a7 7 \u2013 Gew\u00e4hr wie folgt:<\/p>\n<p>Sachm\u00e4ngel:<br \/>\nAlle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahr\u00fcbergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel ist dem Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verst\u00e4ndigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der Lieferer von der Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei der Lieferer sofort zu verst\u00e4ndigen ist, hat der Besteller das Recht, M\u00e4ngel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.<\/p>\n<p>Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tr\u00e4gt der Lieferer \u2013 soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt \u2013 die Kosten des Ersatzst\u00fcckes einschlie\u00dflich des Versandes. Er tr\u00e4gt au\u00dferdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskr\u00e4fte einschlie\u00dflich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung des Lieferers eintritt. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn der Lieferer \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle \u2013 eine ihm gesetzte angemessene Frist f\u00fcr die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen l\u00e4sst. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Weitere Anspr\u00fcche bestimmen sich nach Abschnitt \u00a7 7.2 dieser Bedingungen. Keine Gew\u00e4hr wird insbesondere in folgenden F\u00e4llen \u00fcbernommen: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse \u2013 sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind.<\/p>\n<p>Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgem\u00e4\u00df nach, besteht keine Haftung des Lieferers f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt f\u00fcr ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene \u00c4nderungen des Liefergegenstandes.<\/p>\n<p>Rechtsm\u00e4ngel:<br \/>\nF\u00fchrt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grunds\u00e4tzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in f\u00fcr den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht m\u00f6glich, ist der Besteller zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag zu. Dar\u00fcber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspr\u00fcchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Die in Abschnitt \u00a7 6.7 genannten Verpflichtungen des Lieferers sind vorbehaltlich Abschnitt \u00a7 7.2 f\u00fcr den Fall der Schutz oder Urheberrechtsverletzung abschlie\u00dfend. Sie bestehen nur, wenn der Besteller den Lieferer unverz\u00fcglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, der Besteller den Lieferer in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Anspr\u00fcche unterst\u00fctzt bzw. dem Lieferer die Durchf\u00fchrung der Modifizierungsma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df Abschnitt \u00a7 6.7 erm\u00f6glicht, dem Lieferer alle Abwehrma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich au\u00dfergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenm\u00e4chtig ge\u00e4ndert oder in einer nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Weise verwendet hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Haftung<\/strong><\/p>\n<p>Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausf\u00fchrung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschl\u00e4gen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen \u2013 insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes \u2013 vom Besteller nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte \u00a7 6 und \u00a7 7.2 entsprechend. F\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer \u2013 nur bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Inhabers \/ der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, bei M\u00e4ngeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat, bei M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz f\u00fcr Personen- oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird.<\/p>\n<p>Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>Alle Anspr\u00fcche des Bestellers \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer \u2013 verj\u00e4hren in 12 Monaten. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche nach Abschnitt \u00a7 7.2 a-e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch f\u00fcr M\u00e4ngel eines Bauwerks oder f\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Softwarenutzung<\/strong><\/p>\n<p>Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschlie\u00dfliches Recht einger\u00e4umt, die gelieferte Software einschlie\u00dflich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem daf\u00fcr bestimmten Liefergegenstand \u00fcberlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zul\u00e4ssigem Umfang (\u00a7\u00a7 69 a ff. UrhG) vervielf\u00e4ltigen, \u00fcberarbeiten, \u00fcbersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben \u2013 insbesondere Copyright-Vermerke \u2013 nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Lieferers zu ver\u00e4ndern.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr alle Rechts- + Vertragsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschlie\u00dflich das ma\u00dfgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das f\u00fcr den Sitz des Lieferers zust\u00e4ndige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Sonstiges<\/strong><\/p>\n<p>Die Geltung des Einheitlichen Gesetzes \u00fcber den Abschluss von internationalen Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber bewegliche Sachen vom 17.07.1973 (BGBII856-EKAG) wird ausgeschlossen. Es liegt in der Sorgfaltspflicht des ausl\u00e4ndischen Bestellers, dass die Liefergegenst\u00e4nde entsprechend den nationalen Sicherheitsvorschriften ausgeliefert werden. F\u00fcr die Vertragsbeziehungen gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht (\u00a7 10).<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Salvatorische Klausel<\/strong> Sollte gegenw\u00e4rtig oder zuk\u00fcnftig eine Vereinbarung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchf\u00fchrbarkeit verlieren, so wird dadurch nicht die G\u00fcltigkeit seiner \u00fcbrigen Vereinbarungen ber\u00fchrt.<\/p>\n<h2>Mietbedingungen<\/h2>\n<p><strong>A. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr die Vermietung von Baumaschinen und -ger\u00e4ten gelten die nachfolgenden Bedingungen. Die Bedingungen sind nicht nur Bestandteil einer Vereinbarung mit dem Mieter, sie gelten zugleich f\u00fcr s\u00e4mtliche sp\u00e4teren Vereinbarungen mit dem Mieter, ohne dass es einer zus\u00e4tzlichen Erkl\u00e4rung bedarf.<\/p>\n<p>2. Die Folgen von Unstimmigkeiten, welche sich bei m\u00fcndlich oder telefonisch erteilten Auftr\u00e4gen ergeben, hat der Mieter zu vertreten.<\/p>\n<p>3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\u00fchrt. Die Rechtswirksamkeit der Vereinbarung bleibt ebenfalls davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vom Vermieter erkl\u00e4rt wurde.<\/p>\n<p>5. Die Schadensersatzanspr\u00fcche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen, aus positiver Forderungsverletzung oder aus im Zusammenhang mit dem Vertrag zustande gekommenen Beratungsvertr\u00e4gen ebenso wie aus einer eventuellen Verpflichtung zur Aufkl\u00e4rung \u00fcber Beschaffenheit, Verwendungsm\u00f6glichkeiten und Wartungserfordernissen des Mietgegenstandes werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Vermieters beruhen. Das gleiche gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche gegen die Mitarbeiter des Vermieters in Betracht kommenden Anspr\u00fcche.<\/p>\n<p>6. Soweit Rechnungsstellung f\u00fcr gesonderte Arbeiten oder aufgrund besonderer Nutzungszeiten durch den Vermieter vereinbart ist, gelten die Preise der jeweils g\u00fcltigen Preisliste.<\/p>\n<p>7. Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Mieten und Nebenkosten sind die Angaben in der Preisliste, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags gilt und dem Mieter bekannt ist.<\/p>\n<p><strong>B. \u00dcbergabe des Ger\u00e4tes, M\u00e4ngelr\u00fcge und Haftung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in betriebsf\u00e4higem Zustand zur Abholung bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen. Mit der Abholung\/Absendung geht die Gefahr der Bef\u00f6rderung auf den Mieter \u00fcber.<\/p>\n<p>2. Dem Mieter steht es frei, das Ger\u00e4t rechtzeitig vor Absendung\/Abholung zu besichtigen.<\/p>\n<p>3. Der Mieter best\u00e4tigt im \u00dcbergabeprotokoll den einwandfreien Zustand des \u00fcbernommenen Mietgegenstandes und den Umfang des Zubeh\u00f6rs. Verborgene M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Inbetriebnahme des Mietgegenstandes dem Vermieter anzuzeigen.<\/p>\n<p>4. Die Kosten zur Behebung von M\u00e4ngeln, die der Vermieter zu vertreten hat oder die von ihm anerkannt werden, tr\u00e4gt dieser. Der Mieter hat dem Vermieter unverz\u00fcglich Gelegenheit zu geben, diese M\u00e4ngel zu beseitigen. Nach Absprache kann der Mieter die Behebung von M\u00e4ngeln selbst ausf\u00fchren oder ausf\u00fchren lassen. Der Vermieter tr\u00e4gt dann nur die Kosten, die ihm selbst entstanden w\u00e4ren.<\/p>\n<p>5. Weitere Anspr\u00fcche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>6. Der Mieter haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Verwendung des Mietgegenstandes bei Ihm oder bei Dritten entstehen. Der Vermieter \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Verschulden des Personals entstanden sind, das auf Anforderung des Mieters vom Vermieter gestellt wird, soweit sie nicht auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz beruhen. Dieses Personal gilt als Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Mieters.<\/p>\n<p><strong>C. Berechnung und Zahlung der Miete<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mietberechnung wird eine t\u00e4gliche Schicht bis zu acht Stunden von Montag bis Freitag zu Grunde gelegt. K\u00fcrzere Mietzeiten k\u00f6nnen nicht vereinbart werden. Eine l\u00e4ngere t\u00e4gliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen\/Feiertagen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.<\/p>\n<p>2. Der Mietpreis wird nach Tagen, Wochen oder Monaten berechnet. Es gilt die jeweils bei Vertragsabschluss g\u00fcltige Mietpreisliste, sofern im Vertrag nichts Weiteres vereinbart wird. Bei einer l\u00e4ngeren Nutzung kann der Mieter die jeweils g\u00fcnstigere Mietpreisgestaltung verlangen.<\/p>\n<p>3. Alle Preis sind zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.<\/p>\n<p>4. Nutzt der Mieter den Mietgegenstand l\u00e4nger als acht Stunden t\u00e4glich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50% auf den t\u00e4glichen Mietzins vereinbart. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag wird eine Tagesmiete berechnet. Wird der Gegenstand nur \u00fcber das Wochenende vermietet (Sonnabend bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50% auf die Tagesmiete vereinbart.<\/p>\n<p>5. S\u00e4mtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten f\u00fcr Ger\u00e4teeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Auf- und Abbauzeiten sowie Kosten des Transportes des Mietgegenstandes sind ebenfalls vom Mieter zu tragen. Sie sind nicht im Mietpreis enthalten. Der Berechnung der Transportkosten liegen die Regelungen der bei Vertragsabschluss g\u00fcltigen Mietpreisliste zugrunde. Die Kosten f\u00fcr die \u00fcbrigen aufgewendeten Zeiten werden anhand von Angaben auf Stundenzetteln abgerechnet, die vom Mieter best\u00e4tigt werden, anderenfalls vom Beauftragten des Vermieters festgehalten werden.<\/p>\n<p>6. Die Kosten f\u00fcr verwendete Materialien (Befestigungsmaterial, Betriebsstoffe, Verschlei\u00dfteile und Ersatzteile u. \u00e4.) werden gesondert berechnet und sind vom Mieter zu tragen.<\/p>\n<p>7. Werden w\u00e4hrend der Vertragsdauer die Mietpreise ver\u00e4ndert, so ist vereinbart, dass der Vermieter den Mietpreis nach Ablauf eines Monats nach der \u00c4nderung anhand der dann g\u00fcltigen Mietpreisliste fordern darf. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, bis zum Ablauf dieses Monats den Vertrag zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>9. Wird in der Rechnung des Vermieters eine nach dem Kalender bestimmte Frist festgesetzt, so befindet sich der Mieter nach Ablauf dieser Frist im Verzug. Dieses gilt unabh\u00e4ngig davon, dass sp\u00e4tere Zahlungsaufforderungen folgen k\u00f6nnen. Vom Verzugsbeginn an hat der Mieter bank\u00fcbliche Zinsen auf Nachweis zu zahlen.<\/p>\n<p>10. Die Sondervereinbarungen \u00fcber den Mietzins, die zugunsten des Mieters von der g\u00fcltigen Mietpreisliste abweichen werden als solche bezeichnet und gelten nur bei Einhaltung folgender Bedingungen: Der Mieter muss die laufenden Rechnungen\/Zwischenrechnungen innerhalb der jeweils gesetzlichen Frist bezahlen und darf die vereinbarte Mietzeit nicht \u00fcberschreiten. Wird keine der Bedingungen oder nur eine Bedingung erf\u00fcllt, so gelten die Mietpreise der beim Vertragsabschluss g\u00fcltigen Mietpreisliste von Anfang an als vereinbart.<\/p>\n<p>11. Der Mieter tritt in H\u00f6he der vereinbarten und jeweils f\u00e4lligen Mietschuld die ihm zustehenden Forderungen gegen\u00fcber Dritten, bei denen er den Mietgegenstand einsetzt, an den Vermieter ab. Die Abtretung erfolgt nur erf\u00fcllungshalber.<\/p>\n<p>12. Eine Aufrechnung mit der Forderung des Vermieters ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn dem Mieter ein rechtskr\u00e4ftig festgestellter Anspruch gegen den Vermieter zusteht oder ein Anspruch vom Vermieter anerkannt wird.<\/p>\n<p>13. Bei Ausfall des Mietgegenstandes ist der Mieter zu einer entsprechenden Mietminderung berechtigt, sofern er dem Vermieter unverz\u00fcglich den Stillstand der Nutzung anzeigt und die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Ausfall nicht von dem Mieter zu vertreten sind. Der Vermieter ist berechtigt, den Schaden zu beheben oder ein Ersatzger\u00e4t zu stellen. Der Mieter hat nachzuweisen, dass der Schaden, der zum Ausfall f\u00fchrte, nicht von ihm zu vertreten ist.<\/p>\n<p>14. Leistet der Mieter nicht den vereinbarten Mietzins, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu k\u00fcndigen und den Mietgegenstand herauszuverlangen. Auch f\u00fcr den Fall, dass Gr\u00fcnde vorliegen, aus denen die Zahlungsschwierigkeiten des Mieters erkennbar sind, kann der Vermieter k\u00fcndigen und die Herausgabe verlangen. Der Mieter erkl\u00e4rt f\u00fcr diese F\u00e4lle sein Einverst\u00e4ndnis mit der Herausgabe des Mietgegenstandes an den Vermieter. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Mieters besteht nicht.<\/p>\n<p>15. Zahlungen des Mieters werden zun\u00e4chst auf entstandene Kosten, danach auf entstandene Zinsen und danach auf die Hauptforderung angerechnet.<\/p>\n<p><strong>D. Beginn und Ende der Mietzeit und R\u00fcckgabe des Ger\u00e4tes<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag. Die Ger\u00e4teausgabe erfolgt am Montag bis Freitag von 7.00 bis 16.15 Uhr. Der Tag der Abholung\/Absendung gilt als Miettag. Abweichende Regelungen m\u00fcssen schriftlich vereinbart sein.<\/p>\n<p>2. Die Mietzeit kann verl\u00e4ngert werden. Dazu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Vermieter und dessen schriftlicher Best\u00e4tigung. Die Verl\u00e4ngerung der Mietzeit kann von einer Zahlung des Mietzinses f\u00fcr die zur\u00fcckliegende Mietzeit abh\u00e4ngig gemacht werden.<\/p>\n<p>3. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte R\u00fccklieferung des Mietgegenstandes rechtzeitig dem Vermieter vorher anzuzeigen.<\/p>\n<p>4. Der Mieter ist verpflichtet \u2013 unabh\u00e4ngig von der im Vertrag bezeichneten Mietzeit, die Freimeldung des Mietgegenstandes dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Die Mietzeit endet erst mit der R\u00fccklieferung des Mietgegenstandes an den Vermieter oder durch schriftliche Freimeldung an den Vermieter.<\/p>\n<p>5. Die R\u00fccklieferung hat zu den unter D, Ziffer 1. genannten Tageszeiten zu erfolgen. Sie gilt als erfolgt, wenn das Ger\u00e4t mit allen zu einer Inbetriebnahme erforderlichen Teilen und dem Zubeh\u00f6r dem Vermieter \u00fcbergeben wird oder an einem anderen \u2013 vereinbarten Ablieferungsort eintrifft. Bei vereinbarter \u00dcbergabe an einen neuen Mieter endet die Mietzeit mit Abholung oder Absendung an den neuen Mieter. Die Mietzeit verl\u00e4ngert sich jedoch \u2013 auch unter Ber\u00fccksichtigung des Buchstaben D, Ziffer 4. \u2013, wenn der Mieter seiner Unterhaltspflicht nach E. Ziffer 1, nicht nachgekommen ist und die unterlassenen Arbeiten nachgeholt werden.<\/p>\n<p>6. Ist die Abholung durch den Vermieter vereinbart, so hat der Mieter die genaue \u00dcbergabezeit mit dem Vermieter bis 15.00 Uhr an dem der Abholung vorausgehenden Tag zu vereinbaren. Bei langfristigen Mietvertr\u00e4gen \u2013 mindestens ein Monat \u2013 muss die Freimeldung sp\u00e4testens eine Woche vor Abholung erfolgen. Kann die Abholung aufgrund von Umst\u00e4nden, die der Mieter zu vertreten hat, nicht durchgef\u00fchrt werden (z.B. kein Zugang; fehlende Schl\u00fcssel; keine Person zur \u00dcbergabe vorhanden), so verl\u00e4ngert sich die Mietzeit entsprechend und der Mieter hat die Kosten einer erneuten Anfahrt zu tragen.<\/p>\n<p>7. Wird das Mietger\u00e4t am vereinbarten Tag bzw. zur vereinbarten Zeit vom Vermieter nicht abgeholt, so hat der Mieter unverz\u00fcglich erneut telefonisch und\/oder schriftlich die Abholung zu verlangen. Die Mietzeit dauert f\u00fcr diesen Zeitraum an. Die Sorgfaltspflicht bis zur Abholung bleibt bestehen.<\/p>\n<p>8. Bei Abholung durch den Vermieter ist das Mietobjekt in transportf\u00e4higem Zustand bereitzustellen; andernfalls werden entsprechend erforderliche Baustellenzeiten gesondert berechnet. F\u00fcr diese Zeiten gilt die jeweils g\u00fcltige Preisliste.<\/p>\n<p><strong>E. Unterhaltspflicht des Mieters<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Mieter ist verpflichtet,<br \/>\na) das gemietete Ger\u00e4t vor \u00dcberbeanspruchung in jeder Weise zu sch\u00fctzen.<br \/>\nb) f\u00fcr sach- und fachgerechte Wartung des Ger\u00e4tes Sorge zu tragen und es w\u00e4hrend der Mietzeit in betriebsf\u00e4higen Zustand zu halten. F\u00fcr erforderliche turnusm\u00e4\u00dfige Inspektionen hat der Mieter den Vermieter zu beauftragen; die Kosten tr\u00e4gt der Mieter.<br \/>\nc) notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen auf seine Kosten vornehmen zu lassen, es sei denn, der Mieter und seine Hilfspersonen haben nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet.<br \/>\nd) das Ger\u00e4t in ordnungsgem\u00e4\u00dfem, gereinigtem, betriebsf\u00e4higem und komplettem Zustand zur\u00fcckzuliefern. Die R\u00fccknahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer vollst\u00e4ndigen \u00dcberpr\u00fcfung des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustandes, soweit dieser nicht bereits bei \u00dcbergabe best\u00e4tigt wird.<\/p>\n<p>2. Wird das Mietobjekt nicht in dem Zustand zur\u00fcckgegeben, wie es unter E., Ziffer1.d bezeichnet ist, so ist der Vermieter berechtigt, die Beseitigung von Sch\u00e4den vorzunehmen. Er benachrichtigt dazu gleichzeitig den Mieter und gibt ihm Gelegenheit, unverz\u00fcglich eine \u00dcberpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren. Verzichtet der Mieter auf eine \u00dcberpr\u00fcfung, so ist der Vermieter berechtigt, die Sch\u00e4den zu beheben und dem Mieter die entsprechenden Kosten zu berechnen. Der Mieter hat nachzuweisen, dass der entstandene Schaden nicht von ihm zu vertreten ist. Entsteht dem Vermieter weiterer nachweisbarer Schaden, so ist auch dieser vom Mieter zu ersetzen. Ist eine Instandsetzung des Mietgegenstandes nicht m\u00f6glich, so ist der Mieter verpflichtet, den Neuanschaffungspreis zu zahlen.<\/p>\n<p>3. Die erforderlichen Ersatzteile sind vom Vermieter zu beziehen. Erkl\u00e4rt der Vermieter nicht unverz\u00fcglich, dass er die ben\u00f6tigten Ersatzteile in gleicher Frist und zu gleichen Kosten wie der Mieter beschaffen kann, so ist der Mieter berechtigt, die Ersatzteile selbst zu beschaffen.<\/p>\n<p>4. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit Auskunft \u00fcber den Standort und die Art des Einsatzes des Mietobjektes von dem Mieter zu verlangen. Er darf jederzeit den Mietgegenstand untersuchen lassen. Der Mieter ist verpflichtet, die Untersuchung zuzulassen und das Betreten des Einsatzortes zu gestatten oder eine notwendige Erlaubnis von Dritten beizubringen.<\/p>\n<p>5. Der Mieter ist verpflichtet, Vorkehrungen und Schutzma\u00dfnahmen daf\u00fcr zu treffen, dass das gemietete Ger\u00e4t nicht dem Zugriff unbefugter Dritter ausgesetzt ist.<\/p>\n<p><strong>F. Pflichten des Mieters in besonderen F\u00e4llen<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Einsatz des Mietgegenstandes au\u00dferhalb von Deutschland ist nur nach schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gestattet.<\/p>\n<p>2. Der Mieter darf das Mietobjekt ohne Erlaubnis des Vermieters weder weitervermieten noch an Dritte weitergeben. Die Abtretung der Rechte aus dem Vertrag bedarf ebenso der Zustimmung des Vermieters wie das Einr\u00e4umen von Rechten irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr den Fall, dass Dritte Rechte in Form von Pf\u00e4ndungen oder andere Rechte an dem Mietobjekt geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverz\u00fcglich davon zu unterrichten und den Dritten von dem bestehenden Mietvertrag in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n<p>4. Bei Versto\u00df gegen die vorgenannten Pflichten ist der Mieter f\u00fcr die daraus entstehenden Sch\u00e4den des Vermieters ersatzpflichtig.<\/p>\n<p><strong>G. Verlust des Mietgegenstandes<\/strong><\/p>\n<p>1. Verlust oder Besch\u00e4digung von Mietgegenst\u00e4nden sind vom Mieter unverz\u00fcglich dem Vermieter zu melden. Bei gr\u00f6\u00dferen Besch\u00e4digungen oder Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten<\/p>\n<p>2. Bei Verlust des Mietgegenstandes hat der Mieter gleichartigen Ersatz zu leisten. Dieses gilt auch, falls der Verlust durch Einwirkung h\u00f6herer Gewalt entsteht. Der Vermieter kann Ersatz in Geld verlangen, wobei die H\u00f6he der Ersatzleistung nach den Beschaffungskosten f\u00fcr einen gleichwertigen Gegenstand bemessen wird.<\/p>\n<p>3. Bis zum Eingang der vollwertigen Ersatzleistung ist der vereinbarte Mietzins in H\u00f6he von 75% weiterzuzahlen.<\/p>\n<p><strong>H. Sonstige Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vermieter versichert den Mietgegenstand nicht. W\u00fcnscht der Mieter den Abschluss einer Versicherung, so ist dieses schriftlich zu vereinbaren, Versicherungspr\u00e4mien sind vom Mieter zu tragen.<\/p>\n<p>2. Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter den Mietgegenstand gegen Sch\u00e4den jeder Art versichert.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr die Anmietung von Gro\u00dfger\u00e4ten, Arbeitsb\u00fchnen, WC-Kabinen, Baustellenabsicherungsger\u00e4ten und mobilen Geb\u00e4uden\/Containern gelten die Erg\u00e4nzungsbedingungen.<\/p>\n<p>4. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages tritt der Mieter seine Rechte gegen den Versicherer an den Vermieter zur Sicherung dessen Forderung ab und zeigt die Abtretung dem Versicherer an. Der Vermieter nimmt die Abtretung an und erkl\u00e4rt, Anspr\u00fcche nur in H\u00f6he seiner Forderung gegen den Mieter geltend zu machen.<\/p>\n<p>5. Winterregelungen m\u00fcssen gesondert vor Mietbeginn vereinbart werden. Wird das Ger\u00e4t auch bei Arbeiten eingesetzt, die bei Frost durchf\u00fchrbar sind, so erfolgt keine Winterregelung.<\/p>\n<p>6. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche sich zwischen den Vertragspartnern aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Mieter Vollkaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, der Gesch\u00e4ftssitz des Vermieters.<\/p>\n<p><strong>I. Vermietung mit Fahrern<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Gestellung von Bedienungspersonal und Fahrern entbindet den Mieter nicht von seinen Pflichten gem\u00e4\u00df Buchstabe E.<\/p>\n<p>2. Bei Ausbleiben, Fehlen oder Erkrankungen des Fahrers besteht ein Anspruch des Mieters auf eine zeitlich entsprechende Minderung der Mietkosten. Weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz beruhen.[\/vc_column_text][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text] Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand 20.08.2012 Einkaufsbedingungen \u00a0\u00a71 Bestellungen Nur schriftliche Bestellungen sind g\u00fcltig. Zus\u00e4tzliche oder abweichende Vereinbarungen und\/oder Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten sind nur g\u00fcltig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind; derartige Klauseln in Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten, die den Regelungen dieser Einkaufsbedingungen nicht entgegenstehen, gelten f\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis erg\u00e4nzend. 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