LKW- und Kranführerschein 7,5 t
– FS Klasse C1/C1E & Geprüfter Kranführer –

Was darf gefahren werden?

Mit der Fahrerlaubnis C1 dürfen LKW der 7,5-Tonnen-Klasse gefahren werden. Die Klasse C1E geht einen Schritt weiter: Dann darf mit dem 7,5-Tonner zusätzlich noch ein Anhänger mit einem Gewicht über 750 kg gezogen werden.

Mindestalter: 18 Jahre

Dauer: 5 Tage (bei Bestehen der Prüfung)

Ort: Klaas Kundencenter am Haselburger Damm 25, Ascheberg

Leistungsumfang:
• Modul 1: Theorie & Praxis der Kranführerausbildung
• Modul 2: Führerscheinausbildung Klasse C1/C1E
• Vorbereitung auf die Prüfung zum Führerschein Klasse C1/C1E
• Mittagessen, Kaffee und Softdrinks
• Komplettes Schulungsmaterial
• Kranfahrerjacke
• Lern App (nach Erhalt der Zugangsdaten wird eine Gebühr von 100 € bei Absage des Lehrgangs fällig)
• Übernachtungen (optional)

LKW-Führerscheinantrag:
(vom Teilnehmer mind. 4 bis 6 Wochen vor Schulungsbeginn bei der heimischen Kfz-Zulassungsstelle zu stellen) mit:
• ausgefülltem Antragsformular
• Erste-Hilfe-Schein
• Ärztliche/Augenärztliche Untersuchung
• Passfotos (2 Stück)

Kosten netto:*
• 2.100,00 € LKW-Führerschein Klasse C1 (exkl. Prüfungsgebühren)
• 650,00 € LKW-Führerschein Klasse C1E (exkl. Prüfungsgebühren)
• 276,00 € für 4 Übernachtungen inkl. Frühstück (Übernachtungspreis kann je nach Hotel variieren)

* Wir behalten uns vor, bei Teilnahmeabsagen ab vier Wochen vor Schulungsbeginn 20 % des Rechnungsbetrages einzubehalten. Bei Absagen in der Woche der Schulung wird die volle Summe einbehalten. Dies gilt auch für Teilnehmer, die Förderungen erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Fahrschule bei einer Absage nach Erhalt der Zugangsdaten für die Lern App eine Stornogebühr in Höhe von 100 € in Rechnung stellt.


Termine

Ascheberg
08. – 12.04.2024ausgebucht
03. – 07.06.2024ausgebucht
16. – 20.09.2024ausgebucht
04. – 08.11.2024, Uhr

Anmeldung


    Kontaktdaten Firma






    Teilnehmer 1



















    Führerscheinklasse C1:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 7,5 t. Die C1-Fahrerlaubnis befähigt außerdem zum Fahren eines Anhängers mit einer zG von maximal 750 kg.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse C1E:
    Erlaubnis zum Steuern leichter Lastzüge. Die Gespanne können sich entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3,5 t (zG) zusammensetzen.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse C1.

    Teilnehmer 2



















    Führerscheinklasse C1:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 7,5 t sowie maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Die C1-Fahrerlaubnis befähigt außerdem zum Fahren eines Anhängers mit einer zG von maximal 750 kg.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse C1E:
    Erlaubnis zum Steuern leichter Lastzüge. Die Gespanne können sich entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3,5 t (zG) zusammensetzen.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse C1.

    Teilnehmer 3



















    Führerscheinklasse C1:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 7,5 t sowie maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Die C1-Fahrerlaubnis befähigt außerdem zum Fahren eines Anhängers mit einer zG von maximal 750 kg.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse C1E:
    Erlaubnis zum Steuern leichter Lastzüge. Die Gespanne können sich entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3,5 t (zG) zusammensetzen.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse C1.

    Teilnehmer 4



















    Führerscheinklasse C1:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 7,5 t sowie maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Die C1-Fahrerlaubnis befähigt außerdem zum Fahren eines Anhängers mit einer zG von maximal 750 kg.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse C1E:
    Erlaubnis zum Steuern leichter Lastzüge. Die Gespanne können sich entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3,5 t (zG) zusammensetzen.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse C1.

    Teilnehmer 5



















    Führerscheinklasse C1:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 7,5 t sowie maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Die C1-Fahrerlaubnis befähigt außerdem zum Fahren eines Anhängers mit einer zG von maximal 750 kg.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse C1E:
    Erlaubnis zum Steuern leichter Lastzüge. Die Gespanne können sich entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3,5 t (zG) zusammensetzen.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse C1.

    Teilnehmer 6



















    Führerscheinklasse C1:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 7,5 t sowie maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Die C1-Fahrerlaubnis befähigt außerdem zum Fahren eines Anhängers mit einer zG von maximal 750 kg.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse C1E:
    Erlaubnis zum Steuern leichter Lastzüge. Die Gespanne können sich entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3,5 t (zG) zusammensetzen.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse C1.

    Teilnehmer 7



















    Führerscheinklasse C1:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 7,5 t sowie maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Die C1-Fahrerlaubnis befähigt außerdem zum Fahren eines Anhängers mit einer zG von maximal 750 kg.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse C1E:
    Erlaubnis zum Steuern leichter Lastzüge. Die Gespanne können sich entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3,5 t (zG) zusammensetzen.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse C1.

    Teilnehmer 8



















    Führerscheinklasse C1:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 7,5 t sowie maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Die C1-Fahrerlaubnis befähigt außerdem zum Fahren eines Anhängers mit einer zG von maximal 750 kg.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse C1E:
    Erlaubnis zum Steuern leichter Lastzüge. Die Gespanne können sich entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3,5 t (zG) zusammensetzen.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse C1.

    Teilnehmer 9



















    Führerscheinklasse C1:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 7,5 t sowie maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Die C1-Fahrerlaubnis befähigt außerdem zum Fahren eines Anhängers mit einer zG von maximal 750 kg.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse C1E:
    Erlaubnis zum Steuern leichter Lastzüge. Die Gespanne können sich entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3,5 t (zG) zusammensetzen.
    Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Führerschein der Klasse C1.


    Bitte beachten Sie unsere Stornierungsgebühren.
    Bei Abschluss der Rücktrittsversicherung im Krankheitsfall (Kosten: 100 Euro pro Teilnehmer) fallen selbst bei einer Abmeldung am Tag der Schulung keine Stornierungsgebühren an. Eine Krankschreibung ist jedoch notwendig! Die Rücktrittsversicherung kann nur einmalig und für den jeweils gebuchten Lehrgang in Anspruch genommen werden.

    Ich möchte eine Rücktrittsversicherung im Krankheitsfalle abschließen. Kosten: 100,– Euro pro Teilnehmer.