LKW- und Kranführerschein
– FS Klasse C/CE & Geprüfter Kranführer –

Mindestalter: 21 Jahre

Dauer: 8 Tage (bei Bestehen der Prüfung)

Ort: Klaas Kundencenter am Haselburger Damm 25, Ascheberg

Leistungsumfang:
• Modul 1: Theorie & Praxis der Kranführerausbildung
• Modul 2: Führerscheinausbildung Klasse C/CE
• Vorbereitung auf die Prüfung zum Führerschein Klasse C/CE
• Mittagessen, Kaffee und Softdrinks
• Komplettes Schulungsmaterial
• Kranfahrerjacke
• Lern App (nach Erhalt der Zugangsdaten wird eine Gebühr von 100 € bei Absage des Lehrgangs fällig)
• Übernachtungen (optional)

LKW-Führerscheinantrag:
(vom Teilnehmer mind. 4 bis 6 Wochen vor Schulungsbeginn bei der heimischen Kfz-Zulassungsstelle zu stellen) mit:
• ausgefülltem Antragsformular
• Erste-Hilfe-Schein
• Ärztliche/Augenärztliche Untersuchung
• Passfotos (2 Stück)

Kosten netto:*
• 3.400,00 €  LKW-Führerschein Klasse C (exkl. Prüfungsgebühren)
• 1.300,00 € LKW-Führerschein Klasse CE (exkl. Prüfungsgebühren)
• 552,00 € für 8 Übernachtungen inkl. Frühstück (Hotelkosten können je nach Hotel aber auch variieren)

* Bitte beachten Sie unsere Stornierungsgebühren:

Bei einer Abmeldung vor Schulungsbeginn werden wir Ihnen, um unsere Ausfallkosten zu decken, folgende Gebühren in Rechnung stellen:
Die Abmeldung erfolgt:

  • spätestens 60 Tage vor Lehrgangsbeginn: kostenfrei
  • spätestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn: 25 %  des Lehrgangspreises
  • spätestens 7 Tage vor Schulungsbeginn: 50 % des Lehrgangspreises
  • spätestens 1 Tag vor Schulungsbeginn: 75 % des Lehrgangspreises
  • anschließend 100 % des Lehrgangspreises

Bitte beachten Sie, dass die Fahrschule bei einer Absage nach Erhalt der Zugangsdaten für die Lern App eine Stornogebühr in Höhe von 100 € in Rechnung stellt.

Dies gilt auch für Teilnehmer, die Förderungen erhalten.


Termine

Ascheberg
18. – 26.03.2024ausgebucht
18. – 26.04.2024ausgebucht
21. – 29.05.2024ausgebucht
20. – 28.06.2024ausgebucht
02. – 10.09.2024
17. – 25.10.2024
14. – 22.11.2024
05. – 13.12.2024

Anmeldung


    Kontaktdaten Firma






    Teilnehmer 1



















    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t. Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.

    Teilnehmer 2



















    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.

    Teilnehmer 3



















    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.

    Teilnehmer 4



















    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.

    Teilnehmer 5



















    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.

    Teilnehmer 6



















    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.

    Teilnehmer 7



















    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.

    Teilnehmer 8



















    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.

    Teilnehmer 9



















    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B.
    Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.


    Bitte beachten Sie unsere Stornierungsgebühren.
    Bei Abschluss der Rücktrittsversicherung im Krankheitsfall (Kosten: 100 Euro pro Teilnehmer) fallen selbst bei einer Abmeldung am Tag der Schulung keine Stornierungsgebühren an. Eine Krankschreibung ist jedoch notwendig! Die Rücktrittsversicherung kann nur einmalig und für den jeweils gebuchten Lehrgang in Anspruch genommen werden.

    Ich möchte eine Rücktrittsversicherung im Krankheitsfalle abschließen. Kosten: 100,– Euro pro Teilnehmer.