Exklusiv für Sie
Unser Schulungsangebot
Laut Unfallverhütungsvorschrift der deutschen Berufsgenossenschaften darf jeder Unternehmer nur Kranfahrer einsetzen, die ihm „ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben“ (§ 29 Abs. 1(3) BGV D6). Der Kranführerschein ist daher der sicherste Weg für Firmeninhaber, sich gegen mögliche Schadensfälle abzusichern. In Kooperation mit einer qualifizierten Fahrschule bietet die Klaas Academy verschiedene Schulungen zum Erwerb des LKW- bzw. Kranführerscheins an. Seit 2012 sind die Kombi-Lehrgänge (LKW- und Kranführerschein) zertifiziert, so dass Sie die Möglichkeit haben, Fördergelder für die Schulung Ihrer Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Sprechen Sie uns an, wir sind Ihnen gerne dabei behilflich!
Haben Sie Interesse an unseren Schulungsangeboten oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann melden Sie sich einfach bei uns!