Exklusiv für Sie
Unser Schulungsangebot

Laut Unfallverhütungsvorschrift der deutschen Berufsgenossenschaften darf jeder Unternehmer nur Kranfahrer einsetzen, die ihm „ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben“ (§ 29 Abs. 1(3) BGV D6). Der Kranführerschein ist daher der sicherste Weg für Firmeninhaber, sich gegen mögliche Schadensfälle abzusichern. In Kooperation mit einer qualifizierten Fahrschule bietet die Klaas Academy verschiedene Schulungen zum Erwerb des LKW- bzw. Kranführerscheins an. Seit 2012 sind die Kombi-Lehrgänge zertifiziert, so dass Sie die Möglichkeit haben, Fördergelder für die Schulung Ihrer Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Sprechen Sie uns an, wir sind Ihnen gerne dabei behilflich!

Haben Sie Interesse an unseren Schulungsangeboten oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann melden Sie sich einfach bei uns!

    Kontaktdaten Firma
    Teilnehmer 1
    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t. Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B. Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.
    Teilnehmer 2
    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B. Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.
    Teilnehmer 3
    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B. Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.
    Teilnehmer 4
    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B. Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.
    Teilnehmer 5
    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B. Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.
    Teilnehmer 6
    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B. Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.
    Teilnehmer 7
    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B. Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.
    Teilnehmer 8
    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B. Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.
    Teilnehmer 9
    Führerscheinklasse C:
    Erlaubnis zum Steuern von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von über 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Zusätzlich darf mit dem Führerschein ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse B. Führerscheinklasse CE:
    Erlaubnis zum Fahren von Last- und Sattelzügen, also einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
    Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre und Führerschein der Klasse C.

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    Bitte den Gutschein-Code eintragen (falls zur Hand). Diesen finden Sie in der Auftragsbestätigung.

    Bitte beachten Sie unsere Stornierungsgebühren.

    Bei Abschluss der Rücktrittsversicherung im Krankheitsfall (Kosten: 100 Euro pro Teilnehmer) fallen selbst bei einer Abmeldung am Tag der Schulung keine Stornierungsgebühren an. Eine Krankschreibung ist jedoch notwendig! Die Rücktrittsversicherung kann nur einmalig und für den jeweils gebuchten Lehrgang in Anspruch genommen werden.Ich möchte eine Rücktrittsversicherung im Krankheitsfalle abschließen. Kosten: 100,– Euro pro Teilnehmer.